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   BSG, 18.01.1978 - 1 RA 1/77   

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https://dejure.org/1978,8794
BSG, 18.01.1978 - 1 RA 1/77 (https://dejure.org/1978,8794)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1978 - 1 RA 1/77 (https://dejure.org/1978,8794)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1978 - 1 RA 1/77 (https://dejure.org/1978,8794)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.11.1976 - 1 RA 131/75

    Rente - Anrechnung von Beiträgen - Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 18.01.1978 - 1 RA 1/77
    AVG § 32 Abs. 7 S 2 (= RVO § 1255 Abs. 7 S 2) findet auch auf freiwillige Beiträge Anwendung, die in einer von der pauschalen Ausfallzeit iS von AnVNG Art. 2 § 14 (= ArVNG Art. 2 § 14) umfaßten nachgewiesenen - kürzeren - Ausfallzeit entrichtet worden sind (Anschluß an BSG 24.11.1976 1 RA 131/75 = SozR 2200 § 1255 Nr. 6).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 113/83

    Ermittlung der Versicherungsjahre - Ausfallzeit - Pauschale Ausfallzeit -

    Mit der - vom Senat zugelassenen - Revision macht die Beklagte geltend, es sei nicht einsehbar, daß bei der Ermittlung der persönlichen Bemessungsgrundlage Beiträge, die in einer nachgewiesenen Ausfallzeit entrichtet seien, außer Ansatz blieben, wenn die pauschale Ausfallzeit zugrunde gelegt werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Januar 1978 - 1 RA 1/77 : SozR 2200 $ 1255 Nr. 8), während bei den Versicherungsjahren diese Beiträge und die pauschale Ausfallzeit addiert werden sollten.

    Zwar hat der 1. Senat im Urteil vom 18. Januar 1978 - 1 RA 1/77 - (SozR 2200 5 1255 Nr. 8) ausgeführt, die Anwendung des 5 1255 Abs. 7 Satz 2 BVD auf freiwillige, während einer nachgewiesenen Ausfallzeit entrichtete Beiträge scheitere nicht daran, daß der Rentenberechnung eine pauschale Ausfallzeit zugrunde gelegt werde, welche die kürzere Ausfallzeit "umfasse".

  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 125/79

    Begrenzung der Bewertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten bei Renten und

    Demzufolge hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Oktober 1963 (BSG SozR Nr. 7 zu Art. 2 § 14 ArVNG ) ausgesprochen, daß dem Berechtigten diejenige Ausfallzeit anzurechnen ist, die sich nach Abschluß beider Berechnungsarten einschließlich der Kürzung der Pauschale gem Art. 2 § 14 Satz 2 AnVNG als die längere erweist (vgl auch die weiteren Urteile des Senats in BSGE 17, 129, 132 = SozR Nr. 5 zu § 1259 RVO und in BSGE 45, 264, 265 = SozR 2200 § 1255 Nr. 8 S 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - L 3 RA 32/98

    Rentenversicherung

    Das vom Normzweck abweichende Ergebnis in Einzelfällen sei verfassungsrechtlich unbedenklich im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers zur Einführung typisierender Regelungen (u.a. BSG 1 RA 131/75 vom 24.11.1976, SozR 2200 § 1255 Nr. 6, BSG 1 RA 1/77 vom 18.01.1978, SozR 2200 § 1255 Nr. 8).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 11/83
    Zwar hat der 1. Senat im Urteil vom 18. Januar 1978 - 1 RA 1/77 - (302R 2200 5 1255 Nr. 8) ausgeführt, die Anwendung des 5 1255 Abs. 7 Satz 2 BVG auf freiwillige, während einer nachgewiesenen Ausfallzeit entrichtete Beiträge scheitere nicht daran, daß der Rentenberechnung eine pauschale Ausfallzeit zugrunde gelegt werde, welche die kürzere Ausfallzeit "umfasse".
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